Nach einem Systemabsturz oder Stromausfall können die Datenbanken der IVM-Software beschädigt sein.
Speziell bei folgenden Problemen ist eine Initialisierung der IVM-Software notwendig:
- Die IVM-Software ist grundsätzlich nicht mehr aufrufbar.
- Im Netzwerk läßt sich nicht mehr die maximale Anzahl der Arbeitsplätze laut IVM-Lizenz gleichzeitig aufrufen.
- Einzelne Datensätze (Kunden, Verträge, etc.) sind gesperrt, weil sie laut IVM-Meldung zur Zeit
in Bearbeitung sind, ohne daß dies tatsächlich der Fall ist.
Durchführung einer IVM-Initialisierung
Hierzu müssen zunächst alle übrigen Anwender die IVM-Software verlassen.
Anschließend kann die Initialisierung auf eine der folgenden Weisen durchgeführt werden:
aus der Benutzerübersicht im IVM-Zentralmenü
Wenn die IVM-Software noch aufrufbar ist, kann man aus dem IVM-Zentralmenü mit <Umsch+F5>
die Übersicht der angemeldeten Benutzer aufrufen. Wenn alle übrigen Anwender die IVM-Software verlassen
haben, sollte normalerweise jetzt nur noch die eigene Anmeldung zu sehen sein. Sind hier aber trotzdem
noch andere Einträge zu sehen, so stammen diese eben von Systemabstürzen etc.
Die Durchführung der IVM-Initialisierung erfolgt aus der Benutzerübersicht mit der Taste <Alt+F5>.
durch Direktaufruf des Tools IVMINIT
Wenn die IVM-Software nicht mehr aufrufbar ist, muß die Initialisierung über das externe Tool IVMINIT.EXE
im Ordner IVM erfolgen, zum Beispiel durch Aufruf aus dem Windows-Explorer. Nach dem Aufruf ist zur Bestätigung
die Taste <F1> zu betätigen.
Wichtiger Hinweis:
Eine IVM-Initialisierung bewirkt keine Korrektur von eventuellen Fehlern in den eigentlichen Datenbanken der
IVM-Software wie bei den Kundendaten, Vertragsdaten etc. Deshalb sollte man sich nach einem Systemabsturz etc.
immer die zuletzt bearbeiteten Vorgänge gründlich anschauen. Fehlermeldungen der Art "Fehler bei Zugriffsversuch
auf Kunde etc." deuten auf solche Datenbankfehler hin. Um diese zu beheben, ist zwingend eine gesonderte
Reorganiation aller oder zumindest der betroffenen Datenbanken notwendig. Bei Fragen oder Unklarheiten
hierzu sollten Sie sich an Ihren Betreuer wenden.
|